Schweizer Bevollmächtigter Medizinprodukte. Seit dem 26. Mai 2021 gilt die Schweiz gegenüber der EU als Drittstaat.
Die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertungsverfahren gilt nicht mehr. Ausländische Hersteller von Medizinprodukten müssen einen «Schweizer Bevollmächtigten» benennen.
Ein Schweizer Bevollmächtigter ist eine in der Schweiz niedergelassene natürliche oder juristische Person, die von einem im Ausland ansässigen Hersteller schriftlich benannt wird, in seinem Namen die Erfüllung der Pflichten gemäss SR 812.213 Medizinprodukteverordnung MepV als Schweizer Bevollmächtigter wahrzunehmen.
Inspera GmbH ist bei der Schweizer Behörde Swissmedic als Schweizer Bevollmächtigter für ausländische Hersteller registriert.
Als einer der Gründungs- und Hauptpartner der Plattform www.ch-rep.com werden wir global von ausländischen Herstellern als Schweizer Bevollmächtigter benannt.
Ebenfalls unterstützen wir Importeure und Händler, welche die Rolle als Schweizer Bevollmächtigter selbst übernehmen wollen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ch-rep.com.
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